Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

für DJ-Dienstleistungen und Technikverleih

 

Präambel – Vertragsgegenstand und Leistungsstruktur

 

Diese Geschäftsbedingungen geltend zwischen Herrn Joachim, Leon, Rechte Brandstraße 16, 86167 Augsburg (DJ LEONIXX, in der Folge auch „Anbieter“) und dem Kunden. 

Der Anbieter betreibt ein Gewerbe zur Erbringung von DJ-Dienstleistungen sowie zur zeitweisen Überlassung von Veranstaltungstechnik. 

 

Die DJ-Dienstleistung und der Technikverleih stellen unterschiedliche Vertragsarten dar. 

Zur Wahrung der Transparenz, der rechtlichen Trennschärfe sowie zur sachgerechten Risikoverteilung werden beide Leistungsbereiche in diesen AGB bewusst getrennt geregelt. Je nach Buchung finden ausschließlich die jeweils einschlägigen Regelungen Anwendung.

 

TEIL A – AGB DJ-DIENSTLEISTUNGEN

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Dieser Teil A gilt für alle Verträge über DJ-Dienstleistungen, insbesondere die musikalische Gestaltung von Veranstaltungen, das Abspielen von Tonträgern sowie optionale Moderationsleistungen.

(2) Die DJ-Dienstleistung umfasst ausschließlich die vertraglich vereinbarte Spielzeit sowie die im Angebot beschriebenen Zusatzleistungen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.

 

§ 2 Leistungsbeschreibung DJ-Dienstleistung

(1) Der Anbieter schuldet die Erbringung einer DJ-Dienstleistung, nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten musikalischen, künstlerischen, emotionalen oder wirtschaftlichen Erfolges.

(2) Die Auswahl der Musik, die Gestaltung des Sets sowie die Abfolge der Titel erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen des DJs unter angemessener Berücksichtigung der im Vorfeld geäußerten Musikwünsche des Kunden.

(3) Ein Anspruch darauf, dass bestimmte Titel, Genres oder Künstler in einer bestimmten Reihenfolge oder Häufigkeit gespielt werden, besteht nicht.

(4) Die DJ-Dienstleistung umfasst keine Verpflichtung zur Animation der Gäste, zur dauerhaften Moderation oder zur Durchführung von Showelementen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Die DJ-Dienstleistung umfasst die im Angebot festgehaltene Paket-Spielzeit (z. B. 5 Stunden), die bei Bedarf spontan verlängert werden kann. Verlängerungen werden pro Stunde gegen Aufpreis abgerechnet.

(6) Der Aufbau und Abbau der Technik werden vollständig vom Anbieter übernommen. Dieser umfasst mindestens 2 Stunden vor und 1,5 Stunden nach dem Event. 

(7) Technik darf nur durch den Anbieter oder sein Team bedient werden, es sei denn, dies wurde vertraglich anders geregelt.

 

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters erfolgen individuell und sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform (z. B. E-Mail) oder fernmündlich sowie durch anschließende Buchungsbestätigung zustande.

 

§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher (DJ-Dienstleistungen)


 

-Widerrufsbelehrung-

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Herrn Leon Joachim, Rechte Brandstraße 16, 86167 Augsburg, Telefon: 0151/10655574, E-Mail: joachim.leon@yahoo.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

– Ende der Widerrufsbelehrung –

 

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

–An Herrn Leon Joachim, Rechte Brandstraße 16, 86167 Augsburg, Telefon: 0151/10655574, E-Mail: joachim.leon@yahoo.de

 

-Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

–Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

-Name des/der Verbraucher(s)

 

-Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

–Datum

 

__________

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

Bitte beachten Sie: 

Dieses Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum geschlossen wurde, § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

 

§5 Pflichten des Kunden

5.1. Rechteklärung / Genehmigungen

(1) Der Kunde ist Veranstalter im rechtlichen Sinne, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Zustimmungen, Lizenzen und Genehmigungen einzuholen, die zur vertragsgemäßen Verwendung durch den Anbieter erforderlich sind. 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige GEMA-Gebühren sowie sonstige urheberrechtliche Abgaben ordnungsgemäß anzumelden und zu entrichten und die für die Veranstaltung notwendigen Rechte einzuholen.

(4) Ebenso obliegt dem Kunden die Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen (z. B. für Open-Air-Veranstaltungen oder lärmschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen).

(5) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung der vorstehenden Pflichten gegen den Anbieter geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst die Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten.

 

5.2. Location / Örtliche Vorschriften

(1) Der Kunde informiert den Anbieter rechtzeitig über alle ihm bekannten besonderen Vorgaben der Location oder behördliche Auflagen, insbesondere zu Lautstärkebegrenzungen, Sperrstunden, Brandschutz, technischen Einschränkungen oder sonstigen Nutzungsbedingungen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, organisatorische oder technische Maßnahmen vorzuschlagen, um die Einhaltung solcher Vorgaben zu ermöglichen.

(3) Die Verantwortung für die Einholung und Einhaltung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen sowie der Vorgaben der Location liegt beim Kunden, soweit diese seinem Verantwortungs- und Einflussbereich zuzuordnen sind.

 

5.3 Infrastruktur

(1) Der Kunde stellt sicher, dass am Veranstaltungsort eine technisch geeignete und betriebssichere Stromversorgung und Aufstellmöglichkeiten für die Technik (insb. DJ-Pult / Bühne etc.) zur Verfügung steht. Die Stromanschlüsse müssen den üblichen sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.

(2) Der Einsatz von Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungen, die nicht den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen, ist zu vermeiden. Soweit erforderlich, stimmt sich der Kunde vorab mit dem Anbieter über die technischen Anforderungen ab.

(3) Der Technik- und Arbeitsbereich des Anbieters ist gegen unbefugten Zugriff zu sichern und während der Veranstaltung freizuhalten.

(4) Für Auf- und Abbau ist eine ausreichende Beleuchtung bereitzustellen.

(5) Der Kunde gewährt dem Anbieter rechtzeitig Zugang zur Location. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Zugang mindestens 120 Minuten vor Veranstaltungsbeginn sowie 90 Minuten nach Veranstaltungsende für den Abbau.

(6) Der Kunde stellt am Veranstaltungsort mindestens vier funktionsfähige Steckdosen sowie eine ausreichend dimensionierte Fläche für Technik und DJ-Pult bereit.

(7) Die Technik ist vor Witterungseinflüssen zu schützen; insbesondere bei Außenveranstaltungen ist ein trockener, überdachter Bereich sicherzustellen.

(8) Zudem sind geeignete Park- und Entlademöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zur Location bereitzuhalten.

(9) Der Kunde stellt sicher, dass vorhandenes Equipment funktionsfähig ist und informiert den Anbieter rechtzeitig über technische Besonderheiten.

 

5.4 Programmablauf und Mitwirkung

(1) Der Kunde informiert den Anbieter rechtzeitig über geplante Programmpunkte, Reden, Shows oder sonstige Abläufe, die Einfluss auf die technische oder musikalische Gestaltung haben können.

(2) Änderungen des Ablaufplans während der Veranstaltung sind mit dem Anbieter abzustimmen, soweit dies organisatorisch möglich ist.

(3) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Ablaufstörungen, die auf fehlende oder verspätete Informationen des Kunden zurückzuführen sind.

(4) Besteht eine konkrete Gefährdung von Personen oder Technik, ist der Anbieter berechtigt, die Veranstaltung vorübergehend zu unterbrechen oder einzustellen, bis die Gefahrenlage beseitigt ist.

 

§ 6 Vergütung, Anzahlung, Fälligkeit, Zahlungsmethoden

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

(3) Bei regulären Buchungen beträgt die Anzahlung 25% des im Vorfeld vereinbarten Gesamtpreises. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung zu leisten.

(4) Erfolgt die Buchung weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin („Last-Minute-Buchung“), beträgt die Anzahlung 50 % des vereinbarten Gesamtpreises. Die Anzahlung ist in diesem Fall sofort fällig und innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Buchungsbestätigung zu leisten.

(5) Maßgeblich ist der im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtpreis. Dieser kann sich erhöhen, sofern während der Veranstaltung zusätzliche Leistungen vereinbart oder eine Verlängerung der vereinbarten Einsatzzeit in Anspruch genommen wird.

(6) Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt.

(7) Der Restbetrag ist nach Durchführung der Veranstaltung gegen Rechnung fällig. Die Zahlung ist spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu leisten.

(8) Der in Rechnung gestellte Endbetrag kann von dem ursprünglich vereinbarten Gesamtpreis abweichen, sofern zusätzliche Leistungen oder eine Verlängerung der Einsatzzeit in Anspruch genommen wurden.

(9) Zahlungen haben per Überweisung, PayPal oder bar vor Ort zu erfolgen. Andere Zahlungsmethoden bedürfen einer vorherigen Vereinbarung.

 

§7 Zahlungsverzug

(1) Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286, 288 BGB).

(2) Für jede berechtigte Mahnung nach Verzugseintritt kann eine angemessene Mahnkostenpauschale in Höhe von 5 € erhoben werden, sofern dem Kunden nicht nachweislich kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.

 

§ 8 Stornierung / Kündigung durch den Kunden 

(1) Bei Stornierung nach Vertragsschluss kann der Anbieter eine pauschalierte Entschädigung verlangen.

(2) Kündigt der Kunde, ist der Anbieter berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen:

a) bis 60 Tage vor Veranstaltung: 25 %
b) 59–30 Tage: 40 %
c) 29–7 Tage: 60 %
d) 6-2 Tage: 80 %

Maßgeblich ist der vereinbarte Gesamtpreis.

(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

§9 Kurzfristige Stornierung / Terminverlegung / Ersatztermin 

(1) Sagt der Kunde die Veranstaltung am Tag des Veranstaltungstermins oder am Vortag ab oder kann die Veranstaltung aus Gründen, die aus der Sphäre des Kunden stammen (z. B. Erkrankung des Kunden, fehlende Genehmigungen, Ausfall der Location), nicht durchgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters grundsätzlich in voller Höhe bestehen.

(2) Der Anbieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerb anrechnen lassen.

(3) Der Kunde kann anstelle der endgültigen Abwicklung einen Ersatztermin innerhalb von 30 Tagen nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin anfragen. Ein Anspruch auf Durchführung an einem bestimmten Termin besteht nicht.

(4) Ist der Anbieter am gewünschten Ersatztermin verfügbar, soll ein neuer Vertrag geschlossen werden. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet.

(5) Kommt innerhalb von 30 Tagen kein Ersatztermin zustande oder ist der Anbieter an sämtlichen Terminen verhindert, ist der Anbieter berechtigt, eine pauschale Vergütung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

§10 Abbruch / Leistungshindernisse

(1) Wird die Veranstaltung nach Beginn aus Gründen abgebrochen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, behält der Anbieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

(2) Ist eine pauschale Vergütung vereinbart, beträgt diese mindestens 50 % des vereinbarten Gesamtpreises. Zusätzlich werden bereits erbrachte Stundenleistungen auf Basis des vereinbarten Stundensatzes berechnet, sofern diese nicht bereits in der Pauschale enthalten sind.

(3) Wird die Veranstaltung abgesagt, nachdem der Anbieter bereits mit dem Aufbau begonnen hat, gelten Absatz 1 und 2 entsprechend.

(4) Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

§11 Ausfall des Anbieters 

(1) Der Anbieter ist berechtigt den Auftritt abzusagen, wenn er aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, an der Leistungserbringung gehindert ist. Dies gilt insbesondere bei plötzlicher Erkrankung, Unfall, behördlichen Anordnungen, Unwetter, Pandemien oder sonstiger höherer Gewalt.

(2) In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich vollständig erstattet.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden unverbindlich einen geeigneten Ersatzanbieter vorzuschlagen. Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatzanbieters besteht nicht.

(4) Entscheidet sich der Kunde für einen vorgeschlagenen Ersatzanbieter, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Ersatzanbieter zustande. Der ursprüngliche Vertrag mit dem Anbieter wird aufgehoben. Eine Haftung des ursprünglichen Anbieters für Leistungen des Ersatzanbieters ist ausgeschlossen, soweit kein Auswahlverschulden vorliegt.

(5) Etwaige Mehrkosten eines Ersatzanbieters trägt der Kunde.

 

§12 Verspätungen des Anbieters

(1) Der Anbieter verpflichtet sich, rechtzeitig am Veranstaltungsort zu erscheinen.

(2) Verzögert sich die Anreise aufgrund unvorhersehbarer und nicht vom Anbieter zu vertretender Umstände (z. B. Verkehrsunfälle, extreme Wetterlagen, behördliche Maßnahmen, Fahrzeugpannen), haftet der Anbieter nicht für hierdurch verursachte Verspätungen.

(3) Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich informieren.

(4) Soweit organisatorisch möglich und zumutbar, wird die versäumte Zeit im Einvernehmen mit dem Kunden kostenfrei nachgeholt. Ist dies nicht möglich, reduziert sich die Vergütung anteilig.

 

§13 Technikausfall während der Veranstaltung

(1) Treten während der Veranstaltung unvorhersehbare technische Defekte auf, die auch bei ordnungsgemäßer Wartung nicht erkennbar waren, wird der Anbieter im Rahmen des Zumutbaren versuchen, den Defekt zu beheben oder Ersatz bereitzustellen.

(2) Kann ein technischer Defekt nicht innerhalb angemessener Zeit behoben werden, reduziert sich die Vergütung anteilig entsprechend der tatsächlich erbrachten Leistung. 

 

§14 Technikausfall vor Veranstaltungsbeginn

(1) Führt ein unvorhersehbarer technischer Defekt dazu, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren.

(2) In diesem Fall gelten die Regelungen zum Rücktritt des Anbieters aus wichtigem Grund. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

 

§15 Haftung

15.1. Haftung des Kunden

(1) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden an Equipment oder sonstigem Eigentum des Anbieters, die aus dem Verantwortungsbereich der Veranstaltung stammen und durch Gäste oder sonstige Dritte verursacht werden.

(2) Der Kunde wird den Anbieter bei der Feststellung des Schadensverursachers unterstützen und, soweit möglich und zumutbar, entsprechende Kontaktdaten mitteilen.

(3) Im Übrigen richtete sich die Haftung des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

15.2 Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Für vom Kunden oder der Location bereitgestelltes Equipment übernimmt der Anbieter keine Haftung, sofern nicht ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

(4) Der Anbieter haftet nicht für Leistungsausfälle oder Schäden, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen, insbesondere Stromausfälle, ungeeignete oder defekte Stromanschlüsse, behördliche Auflagen oder sonstige infrastrukturelle Mängel der Location.

(5) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

 

TEIL B – AGB TECHNIKVERLEIH

 

§ 16 Leistungsbeschreibung Technikverleih

(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitweise Überlassung von Veranstaltungstechnik (insbesondere Licht-, Ton- und Effekttechnik, jeweils wie im Angebot bezeichnet) zur eigenverantwortlichen Nutzung durch den Kunden. 

(2) Öffentliche Veranstaltungen sind ausschließlich zulässig, wenn es sich um kleinere öffentliche Feiern von Privatpersonen oder Vereinen, sowie kleineren gewerblichen Kunden (zB Eventlocations, Vereinsfeste mit Bewirtung etc.) handelt. Großveranstaltungen, Festivals, kommerzielle Events oder Veranstaltungen professioneller Veranstalter sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche Sondervereinbarung getroffen wird.

(2) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten technischen, akustischen oder optischen Erfolg. Insbesondere wird keine Garantie übernommen für eine bestimmte Lautstärke, Reichweite, Eignung für eine bestimmte Personenanzahl oder die Wirkung von Licht, Nebel oder Spezialeffekten.

(3) Technische Angaben dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

(4) Die Mietsache bleibt Eigentum des Anbieters. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig.

 

§ 17 Vertragsschluss, Übergabe und Mietdauer/Mietzeit

(1) Der Vertrag kommt durch individuelle Vereinbarung in Textform oder fernmündlich zustande. Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.

(2) Selbstabholung und Rückgabe am Geschäftssitz des Anbieters sind die Regel und bedürfen der vorherigen Abstimmung in Textform. 

(3) Der Anbieter ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Angebotsannahme zu leisten.

(4) Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.

(5) Aufbau und Abbau durch den Anbieter erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. 

(6) Verzögert sich der beauftragte Abbau aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat (z. B. verspätetes Veranstaltungsende, fehlender Zugang, Nutzung über den vereinbarten Zeitraum hinaus), ist der Vermieter berechtigt, den Mehraufwand gesondert abzurechnen.

(7) Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Mietsache und endet zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt.

(8) Bei verspäteter Rückgabe ist der Anbieter berechtigt, eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagesmietpreises je angefangenen Tag zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

§ 18 Widerrufsrecht für Verbraucher (Technikverleih)


 

-Widerrufsbelehrung-

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Herrn Leon Joachim, Rechte Brandstraße 16, 86167 Augsburg, Telefon: 0151/10655574, Email: joachim.leon@yahoo.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

– Ende der Widerrufsbelehrung –

 

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

–An Herrn Leon Joachim, Rechte Brandstraße 16, 86167 Augsburg, Telefon: 0151/10655574, Email: joachim.leon@yahoo.de

 

-Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

–Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

-Name des/der Verbraucher(s)

 

-Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

–Datum

 

__________

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

Bitte beachten Sie: 

Dieses Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum geschlossen wurde, § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

 

§ 19 Gefahrübergang /Pflichten des Kunden

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Übergabe der Technik auf den Kunden über.

(2) Der Kunde haftet für Verlust, Diebstahl und Beschädigung während der Mietdauer, soweit er diese zu vertreten hat.

(3) Der Kunde haftet auch für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder unzureichende Sicherung der Geräte.

(4) Im Schadensfall ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln, zu beaufsichtigen und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.

(6) Die Bedienung darf nur durch fachkundiges Personal erfolgen.

(7) Der Kunde hat alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften (insbesondere Sicherheits-, Brandschutz- und Lärmschutzbestimmungen) einzuhalten.

(8) Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung.

(9) Mängel sind unverzüglich anzuzeigen (§ 536c BGB).

 

§ 20 Zahlungsbedingungen

1) Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, beträgt die Anzahlung 25 % des vereinbarten Mietpreises.

(2) Anzahlung und Restbetrag sind – sofern nichts anderes vereinbart wurde – jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Angebotsannahme fällig.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Übergabe, Aufbau oder Nutzung bis zum vollständigen Zahlungseingang zu verweigern.

(4) Zahlungen können per Überweisung oder bar vor Ort erfolgen.

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, eine Mahn/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € pro Mahnung zu erheben sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

(6) Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters bleiben unberührt.

 

§ 21 Kaution

(1) Der Anbieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen.

(2) Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

(3) Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietsache.

 

§ 22 Kündigung / Rücktritt durch den Kunden

(1) Eine kostenfreie Stornierung ist ausgeschlossen. Die Anzahlung dient der Terminreservierung sowie der Vorbereitung und wird in jedem Fall einbehalten.

(2) Bei Stornierung nach Vertragsschluss kann der Anbieter eine pauschalierte Entschädigung verlangen.

(3) Kündigt der Kunde, ist der Anbieter berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen:

a) bis 30 Tage vor Veranstaltung: 25 %
b) weniger als 30 Tage vor Veranstaltung: 50%

c) weniger als 3 Tage vor Veranstaltung oder am Veranstaltungstag: 75%

Maßgeblich ist der vereinbarte Gesamtpreis.

(4) Wurden vor der Stornierung bereits Aufbauleistungen, Anfahrten oder sonstige vorbereitende Arbeiten durchgeführt, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung in voller Höhe bestehen.

(5) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Übergaben/Aufbautermin oder ist eine Übergabe aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, gilt dies als Stornierung am Veranstaltungstag.

(7) Bei Kleingeräten beträgt die Anzahlung mindestens 10 €. Die vorstehenden Stornoregelungen gelten im Übrigen identisch.

 

§ 23 Rücktritt / Stornierung durch den Anbieter (Krankheit, höhere Gewalt, Technikdefekt)

(1) Kann der Anbieter die vereinbarten Leistungen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund plötzlicher Erkrankung, Unfall, behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt, nicht erbringen, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich vollständig erstattet.

(2) Fällt vor Beginn der Nutzung ein einzelnes Gerät aus, dessen Ausfall die Durchführung der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Der Mietpreis für das betroffene Gerät wird erstattet.

(3) Beeinträchtigt der technische Ausfall die Durchführung der Veranstaltung wesentlich, ist der Kunde berechtigt, zwischen Fortführung des Vertrags unter angemessener Anpassung der Vergütung oder Aufhebung des Vertrags zu wählen. Der Anbieter bemüht sich grundsätzlich, Ersatztechnik zu beschaffen. Im Falle der Fortführung wird der Mietpreis der ausgefallenen Leistung erstattet. Zusätzlich kann der Anbieter eine freiwillige Kulanzentschädigung in Höhe von 20 % auf den neu berechneten Mietpreis gewähren. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

(4) Im Falle der Vertragsaufhebung werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.

§24 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, Verlust, Diebstahl o.ä. an Equipment oder sonstigem Eigentum des Anbieters, die aus dem Verantwortungsbereich der Veranstaltung stammen und/oder durch Gäste oder sonstige Dritte verursacht werden.

 

§ 25 Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

TEIL C – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

§ 26 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat der Europäischen Union, bleibt der Schutz zwingender Rechtsvorschriften dieses Staates unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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